Sie benötigen einen Immobiliengutachter für Ihr Grundstück?

Dann sind Sie hier richtig.

Erbschaftsangelegenheiten werden schnell schwierig, wenn der Wert einzelner Nachlassgegenstände geschätzt wird. Die Bewertung von Grundstücken ist ein häufiger Auslöser für Streitigkeiten, z.B. einige zum Nachlass gehörende Grundstücke, deren Bewertung zwischen den Parteien streitig war.

Sämtliche Grundstücke waren zeitnah zu dem Erbfall gutachterlich geschätzt und später zu einem teils wesentlich niedrigeren Preis veräußert worden.

So wurde ein durch den städtischen Gutachterausschuss auf einen Wert von 499.500 EUR geschätztes Grundstück für 175.000 EUR veräußert.

Da die Vorinstanzen sich zum Ärger der Pflichtteilsberechtigten bei der Bestimmung des Nachlasswertes im wesentlichen an den tatsächlich erzielten Verkaufserlösen orientiert hatten, griff die Pflichtteilsberechtigte diese Bewertungen mit der Revision beim BGH an.

Entscheidend ist der Wert eines Grundstücks zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers wobei der Wert nach den vom BGH entwickelten Grundsätzen so zu ermitteln ist, als sei der Nachlass zum Zeitpunkt des Erbfalls in Geld umgesetzt worden.

Aufgrund der öffentlichen Bestellung des Geschäftsführers durch die IHK Rheinhessen zum vereidigten Sachverständigen für bebaute und unbebaute Grundstücke, beschäftigt sich mein Büro ausschließlich mit der Erstellung von Verkehrswertgutachten / Marktwertermittlung / Wertgutachten zur Bestimmung des Verkehrswertes von Immobilien und mit der Beratung rund um die Immobilie.

Sachvertsändiger Frank Römer

Frank Römer

    öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
    Dipl. Betriebswirt (FH)
    Diplom Sachverständiger (DIA)
    für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken


Profitieren Sie von meinen Marktkenntnissen bei der Immobilienbewertung.
Als ehrenamtliches Mitglied im Gutachterausschuss der Stadt Mainz verfüge
ich über die notwendige Marktkenntnis um Ihnen nachvollziehbare Gutachten
für Ihre Immobilien zu liefern.

Eine Verkehrswertermittlung zum Kauf oder Ankauf, bei Scheidung zur Bestimmung des Zugewinnausgleiches, bei Betreuung oder für Erbangelegenheiten oder für steuerliche
Zwecke zur Bestimmung der Erbschaftsteuer sichert Ihnen ihre Ansprüche.

Unser Tätigkeitsbereich erstreckt sich auf Mainz, Frankfurt am Main / Rhein-Main-Gebiet, Rheinland-Pfalz, Rheinhessen und Pfalz.

Rufen Sie an: Tel. 0 67 21 - 987 46 96

Weitere Info’s zur Immobilienbewertung, ein Immobilien-Lexikon mit Begriffen rund um die Immobilienbewertung, aktuelle Informationen etc.  finden Sie auf www.immogutachter24.de


NEWS & INFOS

Bei Verkauf eines Wohngebäudes ab 01.05.2015 zwingend benötigter Energieausweis

Im Rahmen der Gutachtenerstellung für Ihre Immobilienbewertung biete ich Ihnen an, als geprüfter Energiewert-Experte, den bei Verkauf eines Wohngebäudes ab 01.05.2014 zwingend benötigten Energieausweis mit unserem Kooperationspartner Sprengnetter goValue anzufertigen.

Ab 01.5.2015 gilt die Nichtvorlage als Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße bestraft werden.

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